Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial

Wir sind gesetzlich verpflichtet, die folgenden Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern und insbesondere von Privathaushalten unentgeltlich zurückzunehmen:

  • Transportverpackungen (Verpackungen, welche die Handhabung und den Transport von Waren in einer Weise erleichtern, dass deren direkte Berührung sowie Transportschäden vermieden werden, und typischerweise nicht zur Weitergabe an den Endverbraucher bestimmt sind - etwa Paletten, Folien, Kartonagen für Sammelgut etc.)
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen (v.a. Großmengenverpackungen)
  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Schadstoff- und/oder Gesundheitsrisiken bei der Verwertung eine Systembeteiligung nicht möglich ist und
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter (Pflanzenschutzmittel, Öle, flüssige Brennstoffe sowie sonstige ölbürtige Produkte und Gemische von Diphenylmethan-4-4‘-diisocyanat)

Auch bei Lieferung dieses Produkts anfallendes Verpackungsmaterial wird von uns unentgeltlich zurückgenommen.

Weil dieses Verpackungsmaterial nicht an einem dualen Entsorgungssystem beteiligt werden kann, stellen wir durch die Rücknahme die Rückführung des Materials in einen geordneten Verwertungskreislauf sicher.

Endverbraucher können das bei der Lieferung anfallende Verpackungsmaterial am tatsächlichen Ort der Lieferung dem ausliefernden Unternehmen übergeben.

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